Kirchliches Eigentum in der Vergangenheit
Bei Machtantritt des kommunistischen Regimes wurde kirchliches Eigentum, das nicht direkt gottesdienstlichen Zwecken diente und in gewissem Maße die Existenz der einzelnen Gemeinden und Pfarreien sicherte, beschlagnahmt. Es handelte sich dabei vor allem um Gebäude, die der Bildung und sozialen oder charitativen Zwecken dienten, desweiteren verschiedene Grundstücke (Wälder, Felder usw.). Pfarrhäuser, Kirchen und Gemeindehäuser wurden nicht konfisziert und blieben im Eigentum der Kirche. Die Beschlagnahme des Eigentums war mit der Herausgabe eines neuen Gesetzes verbunden, mit dem sich der Staat verpflichtete, für die Finanzierung kirchlicher Tätigkeiten aufzukommen (Gehälter von Geistlichen, Verwaltungskosten der Gemeinden und des Kirchenamtes, Umzugskosten usw.). Im Jahre 1989 wurde dieses Gesetz novelliert, die Verpflichtung des Staates, das kirchliche Leben zu finanzieren, blieb enthalten. Der Staat bezahlt die Kirchen seitdem nur im nötigsten Maße (dies betrifft v.a. vor allem die Gehälter von Geistlichen, die anderen Zahlungen sind abhängig von den Möglichkeiten des Staatshaushalts).
In den neunziger Jahren wurden den Kirchen aufgrund einer Parlamentsentscheidung etwa 170 Gebäude zurückgegeben, über das übrige Eigentum wurde eine Sperre verhängt und sein Schicksal an ein neues Gesetz gebunden. Dieses sollte das Unrechts, das den Kirchen vom kommunistischen Regime zugefügt wurde, begleichen, desweiteren die künftige Form der Finanzierung der Kirchen durch den Staat lösen, die Gültigkeit des bisherigen Kirchengesetzes beenden und selbstverständlich die Sperrung des ehemals den Kirchen gehörenden Eigentums aufheben.
Versuche des Staates zur Lösung der Frage beschlagnahmten kirchlichen Eigentums
Der Wille, die Dinge zu lösen, war im Verlauf der Zeit groß, doch niemals ausreichend, um einen Abschluss herbeizuführen. Im Laufe der neunziger Jahre vertagte der tschechische Staat die Lösung der Frage wegen einer Reihe bedeutsamerer Aufgaben verbunden mit der Umwandlung des Systems von einem totalitären zu einem demokratischen. Zugleich muss jedoch gesagt werden, dass weder von Seiten des Staates noch von Seiten der Kirche ein allzu großer Bedarf bestand, die Frage des beschlagnahmten kirchlichen Eigentums anzugehen. Die Koexistenz von Staat und Kirche war gut, weit besser als zur Regierungszeit der kommunistischen Partei, und deshalb stand das Thema nicht im Mittelpunkt des Interesses. Allen war jedoch klar, dass eine Lösung gefunden werden muss. Der Druck erhöhte sich mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU (2004), als die Möglichkeit von Städten und Gemeinden, Finanzen aus dem EU-Haushalt für die eigene Entwicklung zu schöpfen, bedeutsam anwuchs. Die finanzielle Förderung verschiedener Entwicklungsprojekte scheiterte jedoch an der Tatsache, dass innerhalb der Städte und Gemeinden viele Grundstücke (ehemals kirchliche) laut Gesetz wegen der künftigen Lösung der Frage unrechtmäßig beschlagnahmten Eigentums gesperrt waren. Am weitesten fortgeschritten waren die Verhandlungen zwischen Staat und Kirchen in den Jahren 2007-2008, die bis zur Vorlage eines Gesetzes beim Parlament der Tschechischen Republik gingen. Dort endete alles mit einer Spaltung innerhalb der Regierungskoalition. Ein Teil der Abgeordneten lehnte den Gesetzesvorschlag ab und die Verhandlungen kamen zum Stillstand. Der Vorschlag aus dem Jahre 2008 rechnete mit einem rein finanziellen Ausgleich für das beschlagnahmte Eigentum über die Dauer von 60 Jahren, was als zu lang und als eine zu große Belastung für den Staatshaushalt empfunden wurde.
Gegenwärtiger Stand
Die Koalitionsregierung, die aus den Wahlen 2010 hervorging, nahm sich des Problems der ungelösten kirchlichen Restitution an und entschied sich – auch auf Antrieb des Verfassungsgerichts, das den tschechischen Staat als Hauptschuldigen für die Nichtlösung der gesamten Problematik bezeichnete – die Sache voranzutreiben. Sie knüpfte an die ausgehandelten Bedingungen von 2008 an, legte den Kirchen im Mai 2011 durch ihre Kommission einen abgeänderten Entwurf vor, den die Kirchen im August 2011 annahmen.
Dieser Vorschlag zur Lösung der Frage unrechtmäßig beschlagnahmten Eigentums besteht aus folgenden Punkten:
Ein selbstständiges Kapitel stellten die abschließenden Verhandlungen über die Aufteilung innerhalb der Kirchen dar. Dies war nötig, da die Kirchen gemeinsam mit der Föderation der jüdischen Gemeinden in den Verhandlungen mit dem Staat mit einer Stimme auftraten, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg der Verhandlungen war. Es gelang bis zum jetzigen Zeitpunkt diese Einheit zu bewahren, was vor allem auf Seiten des Staates entsprechende Aufmerksamkeit und Anerkennung hervorrief.
Die gegenwärtigen staatlichen Zuschüsse werden seit 1990 unter den Kirchen vor allem nach der Zahl der Geistlichen aufgeteilt, was langanhaltend zu Unzufriedenheit bei denjenigen Kirchen führte, die ihre Zahl an Geistlichen nicht erhöht haben (dabei handelt es sich vor allem um die Römisch-katholische Kirche oder die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder sowie einige weitere). Kleinere Kirchen erhöhten die Zahl ihrer Mitarbeiter schneller, deshalb gibt es gegenwärtig einige Kirchen, die aus dem staatlichen Zuschuss unverhältnismäßig mehr Geld als andere erhalten (auf einen aus staatlichen Geldern bezahlten Mitarbeiter kommen beispielsweise 30 Kirchenmitglieder, während das Verhältnis bei anderen 1:1450-2000 beträgt.). Ein solches Kriterium der Teilung war im Falle des Eigentumsausgleichs unhaltbar, deshalb wurde bereits 2008 ein gerechterer Schlüssel erarbeitet, der auch für 2011 bestehen blieb. Auch wenn das meiste des von den Kommunisten beschlagnahmten Eigentums im Jahre 1948 der Römisch-katholischen Kirche gehörte (ca. 96 %), wurde von den römisch-katholischen Vertretern deklariert, dass ihre Kirche auf bestimmte Teile der Entschädigungszahlungen zugunsten kleinerer Kirchen verzichten wird. Es wurde eine prozentuale Teilung von 83 Prozent für die Römisch-katholische Kirche und 17 Prozent für die anderen Kirchen entschieden.
Ein spezifisches Merkmal für die Verhandlungen 2011 war, dass der staatlichen Vorschlag nun von einer Kombination bei der Rückerstattung des Eigentums ausgeht. Für die kirchlichen römisch-katholischen Orden rechnet man mit einer Rückgabe von Grundstücken und Gebäuden in vollem Umfang und für die Kirchen mit einer Kombination: Eigentum im Wert von 24 Milliarden Kronen wird in Form von Gebäuden und Grundstücken zurückgegeben und im Wert von 59 Milliarden Kronen finanziell erstattet, da es sich nicht mehr zurückgeben lässt. Wegen dieser Kombination musste das Verhältnis der Aufteilung unter den Kirchen von Neuem verhandelt werden. Gegenüber 2008 wurde nun eine Aufteilung im Verhältnis 80 % für die Römisch-katholische Kirche und 20% für die anderen Kirchen beschlossen. Zu einer Verschiebung des Verhältnisses kam es auch deshalb, weil die gegenwärtig vorgeschlagene Lösung eben wegen der Rückgabe von Eigentum für die Kirchen ein geringeres Einkommen bedeutet als bei der im Jahre 2008 vorgeschlagenen Lösung. Dessen war sich die Römisch-katholische Kirche bewusst und als diejenige, die das Meiste bekommen wird, kam sie den anderen Kirchen entgegen, die in der Mehrheit fast kein Eigentum zurückerhalten werden.
Politische Entwicklung
Vom Kultusministerium der Tschechischen Republik und die Regierung wurde ein Gesetzestext ausgearbeitet, über den das Parlament der Tschechischen Republik im Laufe des Jahres 2012 verhandelte. Im Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik konnte die Regierungskoalition die Annahme des Gesetzes schnell durchsetzen, während im Senat, wo die oppositionelle ČSSD (Tschechische Sozialdemokratische Partei) die Mehrheit hat, das Gesetz anschließend abgelehnt wurde. Die Oppositionspartei ČSSD zweifelt zwar nicht am Bedarf, diese Problematik zu lösen, hat freilich ihre eigene Vorstellung, in der populistische Elemente die sachlichen leicht überwiegen. Nach der Ablehnung im Senat musste das Gesetz erneut vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, in der die Mehrheit der Regierungskoalition mittlerweile recht unsicher war. Premierminister Petr Nečas knüpfte die Weiterarbeit seiner Regierung an die Bedingung, dass diese und weitere Reformen (etwa die Mehrwertsteuererhöhung) verabschiedet werden. Am 8. November 2012 (um 0.30 Uhr) wurde dann das neue Kirchengesetz verabschiedet.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, war ein letzter Schritt nötig: die Unterschrift des Präsidenten der Tschechischen Republik. Im Blick auf die Unterschrift hat der Präsident drei Möglichkeiten: er unterschreibt, er legt sein Veto ein oder er unterschreibt nicht und legt auch kein Veto ein. Die dritte Möglichkeit ist eingetreten. Der Präsident hat weder unterschrieben, noch sein Veto eingelegt. In diesem Fall wird das Gesetz nach einer Frist von 15 Tagen gültig. Es wird dann vom Premier unterschrieben.
Begründet hat Václav Klaus dieses Vorgehen mit seinen Vorbehalten gegen die Endfassung des Gesetzes (etwa dass es die kirchlichen gegenüber anderen Restitutionsansprüchen bevorzugt). Ein Grund das Gesetz nicht per Veto zu stoppen, habe darin gelegen, dass es eine Schlüsselfunktion für das Fortbestehen der Regierung hat, ließ Klaus mitteilen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres wird der Staat mit jeder einzelnen im Gesetz genannten Kirche einen Vertrag abschließen.
Die linke Opposition im Abgeordnetenhaus (Sozialdemokraten und Kommunisten) hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie könnte im Falle eines vorzeitigen Falls der Regierung, die teilweise Wiedergutmachung auch völlig aussetzen, sofern die Staats-Kirchen-Verträge bis dahin nicht in Kraft getreten sind.
Konsequenz für die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder
Die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder finanziert sich heute bereits zu zwei Dritteln aus eigenen Mitteln bzw. aus gelegentlichen und zweckgebundenen Spenden von ausländischen Partnern. Staatliche Zuschüsse bilden nur ein Drittel des kirchlichen Haushalts. Für die Zukunft der Kirche ist es wichtig, Ersatz für den Ausfall der Einnahmen zu finden, wenn die staatlichen Zuschüsse wegfallen (d.h. nach 17 jähriger Übergangsphase). Da die EKBB parallel mit den allmählich sinkenden staatlichen Zuschüssen Ausgleichszahlungen für das beschlagnahmte Eigentum erhalten soll, setzt die Kirchenleitung voraus, dass es in den Kräften der EKBB steht, die Verantwortung für ihre Finanzierung zu übernehmen, wenn es der Wille der Kirche ist, die finanziellen Ersatzleistungen für das beschlagnahmte Eigentum langfristig zu investieren, wenn es zu einer Steigerung der Opferbereitschaft der Kirchenmitglieder kommt und wenn die Struktur der Kirche eine gewisse Veränderung erfährt, vor allem hinsichtlich einer rationalen Aufteilung der einzelnen Gemeinden und Stellen in den Gebieten der Tschechischen Republik, in denen die EKBB wirkt. Die Kirchenleitung will sich in den nächsten Monaten (wohl am ehesten im Laufe des Jahres 2012) an die Kirchenmitglieder und Partnerkirchen im Ausland mit der Bitte um Hilfe bei der Suche und Einführung einer effektiven und relativ sicheren Form der Finanzwirtschaft wenden, die eine regelmäßige, wichtige und langfristige Quelle für die Finanzierung des kirchlichen Lebens sein sollte.
In jedem Fall jedoch geht es um eine völlig neue Situation, denn solch eine Form der Selbstständigkeit hat die EKBB noch nicht erlebt. Wir freuen uns theologisch und menschlich darauf, dennoch bleibt ein Rest Unsicherheit, wie dieser Wandel von der Kirche und ihren Mitgliedern angenommen wird. Zum Glück bleibt uns für die Vorbereitung auf die neue Periode eine gewisse Zeit und im Vertrauen, dass Gott uns Weisheit gibt, glauben wir, dass wir den Übergang in diese neue Phase schaffen werden.
Joel Ruml, Synodalsenior der EKBB
Stand: 27.11.2012