Bei Machtantritt des kommunistischen Regimes wurde kirchliches Eigentum, das nicht direkt gottesdienstlichen Zwecken diente und in gewissem Maße die Existenz der einzelnen Gemeinden und Pfarreien sicherte, beschlagnahmt. Es handelte sich dabei vor allem um Gebäude, die der Bildung und sozialen oder charitativen Zwecken dienten, desweiteren verschiedene Grundstücke (Wälder, Felder usw.). Pfarrhäuser, Kirchen und Gemeindehäuser wurden nicht konfisziert und blieben im Eigentum der Kirche. Die Beschlagnahme des Eigentums war mit der Herausgabe eines neuen Gesetzes verbunden, mit dem sich der Staat verpflichtete, für die Finanzierung kirchlicher Tätigkeiten aufzukommen (Gehälter von Geistlichen, Verwaltungskosten der Gemeinden und des Kirchenamtes, Umzugskosten usw.). Im Jahre 1989 wurde dieses Gesetz novelliert, die Verpflichtung des Staates, das kirchliche Leben zu finanzieren, blieb enthalten. Der Staat bezahlt die Kirchen seitdem nur im nötigsten Maße (dies betrifft v.a. vor allem die Gehälter von Geistlichen, die anderen Zahlungen sind abhängig von den Möglichkeiten des Staatshaushalts).
In den neunziger Jahren wurden den Kirchen aufgrund einer Parlamentsentscheidung etwa 170 Gebäude zurückgegeben, über das übrige Eigentum wurde eine Sperre verhängt und sein Schicksal an ein neues Gesetz gebunden. Dieses sollte das Unrechts, das den Kirchen vom kommunistischen Regime zugefügt wurde, begleichen, desweiteren die künftige Form der Finanzierung der Kirchen durch den Staat lösen, die Gültigkeit des bisherigen Kirchengesetzes beenden und selbstverständlich die Sperrung des ehemals den Kirchen gehörenden Eigentums aufheben.